Rechtssicherheit
Im Zusammenhang mit elektronischen Klausuren wird heute der Aspekt der Rechtssicherheit intensiv diskutiert. Bislang fehlt eine eindeutige Rechtssprechung. Es zeigt sich jedoch, dass sich Rechtssicherheit plausibel nachweisen lässt, wenn die folgenden Dimensionen standardisiert und organisiert abgebildet werden:
- Identitätsprüfung
- Möglichkeit der formativen Prüfung
- Fragenqualität
- Redundanz
- Dokumentation der studentischen Eingaben
- Kompatibilität mit dem Lehrstoff
- Prozessmanagement der Klausureneinsicht/Datenveränderung

